“A-Kennzeichnung” von Grippeimpfstoff-Rezepten
Die „A-Kennzeichnung“ von Rezepten bedeutet zunächst einmal „Ausnahme“. Eine derartige Kennzeichnung durch den Arzt ist eigenhändig von selbigem zu unterschreiben. Wann ist ein Rezept „A-pflichtig“? Obwohl die Versorgung von GKV-Versicherten mit Grippeimpfstoffen seit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) von Mai 2017 nicht mehr über Exklusiv-Rabattverträge geregelt sein sollte, gibt es noch einige „Alt-Verträge“, die Bestandsschutz genießen. In [...]