Die Biosimilar Verschreibungen steigen langsam (das ist der Stand der Dinge im Juni 2019), dennoch läuft die Verschreibung der Biosimilars bundesweit immer noch recht schleppend. Ärzte scheuen häufig davor zurück, Patienten, die mit einem Biological-Original eingestellt sind, auf ein Biosimilar umzustellen. Sie fürchten die Diskussionen mit ihren Patienten, die nichts „billigeres“ verordnet bekommen möchten.

Bei Medikamenten insgesamt ist die Verordnung von Generika inzwischen gang und gäbe. Patienten sind nichts anderes mehr gewohnt. Die Politik zwingt die Ärzte via Generika-Quoten dazu, das jeweils günstigste Generikum zu verschreiben. Die Generikaquote liegt derzeit bei 90-95 %, abhängig von Fachgruppe und KV.

Zweiter Hebel der Gesundheitspolitik in Richtung Ersparnis ist die Verpflichtung der Apotheker zur Substitution. Apotheken sollen preisgünstigere Arzneimittel an den Patienten abgeben als auf dem Rezept vermerkt, wenn es in Wirkstärke und Packungsgröße identische Alternativen gibt bzw. ein Rabattvertrag mit der Krankenkasse des Patienten vorliegt. Der verordnende Arzt kann die Substitution durch ein Aut-Idem-Kreuz verhindern.

Quoten für Biosimilars: werden Biosimilars und Generika gleichgestellt?

Nun sind Biosimilars keine Generika im eigentlichen Sinne. Nichtsdestotrotz wünscht sich der Gesetzgeber, dass auch bei den Biologika die günstigeren Biosimilars häufiger eingesetzt werden. Nach Analysen von Insighs Health haben sich die Biosimilar-Verordnungen gegenüber dem Vorjahr beinahe verdoppelt. Die Biosimilar Verschreibungen steigen also, allerdings langsam, denn sie bleiben mit einem Anteil von nur 0,2 % an den Biologika-Verordnungen weit hinter den Erwartungen zurück (Zahlen für 2018).

Verschiedene KVen haben Quoten für Biosimilars eingeführt, allerdings mit wenig bindender Wirkung. Die Kosten für patentfreie Biologika belaufen sich derzeit auf rund 4 Milliarden Euro. Würden hier konsequent Biosimilars anstelle des Originators verordnet, läge das Einsparpotential nach Schätzung des WIdO der AOK bei ca. 750 Millionen Euro.

Das im Juni 2019 verabschiedete GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) enthält einen Passus, der nach aktueller Planung in drei Jahren (2022) diese Einsparung durch eine erhöhte bzw. verschärfte Substitutionspflicht für Biosimilars heben soll. Der G-BA hat jetzt die Aufgabe, Hinweise zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken zu erarbeiten. Diese Empfehlungen sollen dann nach drei Jahren greifen.

Auch wenn zu erwarten ist, dass es keine ganz „harte Kante“ Richtung Austauschpflicht geben wird, so zeigt das Gesetz den klaren politischen Willen, die Biosimilars und deren Marktdurchdringung zu fördern.

Mehr Informationen zu Biosimilars unter „Aktuelles“ und auf der Hauptseite Biosimilars