Eigentlich ist deutschen Ärzten die Fernbehandlung verboten. Die Berufsordnungen erlauben eine Behandlung per Telefon oder Internet nur, wenn der Arzt den Patienten schon kennt. Und den Apotheken ist es verboten, Rezepte zu beliefern, die erkennbar ohne direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient ausgestellt wurden. Doch seit Sommer 2016 erlaubt die Berufsordnung der Ärzte in Baden-Württemberg Modellprojekte, um die Fernbehandlung zu erproben.

„TeleClinic“ darf anbieten:

TeleClinic, ein Unternehmen, das mit dem Segen der Ärzte Fernbehandlungen anbieten darf. Die TeleClinic hatte die Ausschreibung der Ärztekammer für eines der Projekte gewonnen und bereitet sich nun auf den Startschuss vor.

Und so funktioniert das Konzept für die Fernbehandlung:

Zuerst muss sich der Patient bei TeleClinic anmelden. Dann kann er sich dort telefonisch, online oder per App melden und sein Problem schildern. Eine medizinische Assistenz nimmt die Patientendaten auf und sammelt alle relevanten Dokumente. Dann organisiert sie eine Telekonsultation durch einen passenden Arzt. Der Patient gibt den Zeitpunkt an. Die Konsultation findet per Videotelefonie über die TeleClinic-Plattform statt. Der Arzt dokumentiert diese Beratung in der Patientenakte, die ebenfalls auf der Plattform gespeichert ist. Über 150 Fachärzte aus ganz Deutschland machen schon mit, abgedeckt werden 30 Fachrichtungen, darunter Orthopädie, Pädiatrie, Dermatologie, Psychiatrie   und Gynäkologie.

Die Rolle der Apotheken:

Die Rezepte (Fernbehandlung) werden elektronisch direkt an die gewünschte Apotheke geschickt. Und wie genau?

Die digitalen Verschreibungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet an die Apotheken übermittelt werden. Dazu arbeitet TeleClinic mit apotheken.de zusammen, dem Online-Service des Deutschen Apotheker Verlags.

Die Apotheke bekommt das Rezept als „Reservierung“ eines Arzneimittels angezeigt. Das elektronische Rezept wird von der Apotheke dann im persönlichen Bereich auf mein.apotheken.de eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt. Da sich der Modellversuch – zumindest in der ersten Stufe – nur an Privatpatienten richtet, wird das Rezept ausgedruckt, ganz normal abgestempelt und dem Kunden mitgegeben, der es dann bei seiner Krankenversicherung einreichen kann.

Die einzige Voraussetzung für Apotheken, um an dem Modellprojekt „Fernbehandlung“ teilzunehmen, ist die Anbindung an das „Reservierungssystem“ von apotheken.de.

Voraussetzungen für Ärzte:

Ärzte, die an dem Fernbehandlungs-Modell teilnehmen, müssen Mitglied der Baden-Württembergischen Ärztekammer sein, damit deren Berufsordnung für sie gilt.

Bisher ist das Modellprojekt nur für Privatversicherte und Selbstzahler zugänglich. Die privaten Krankenversicherungen Barmenia und Debeka sind als offizielle Projektpartner dabei, aber auch jeder andere Privatversicherte kann die Rezepte einreichen, wie TeleClinic erklärt. Ein vergleichbares Projekt für gesetzlich Versicherte steht aber schon in den Startlöchern.

Quelle: Ärztezeitung, Stuttgart – 22.01.2018